Soziale Stadtentwicklung und Gemeinwesenarbeit

Landesarbeitsgemeinschaft Bayern e. V.

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – Förderperiode ab 2014

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Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat die Aufgabe, ergänzend zu den gesetzlichen Integrationsangeboten (Integrationskurse, Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer, Jugendmigrationsdienste) Projekte zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von erwachsenen und jugendlichen Zuwanderinnen und Zuwanderern mit dauerhafter Bleibeperspektive zu fördern.

Gefördert werden sollen in der Förderperiode ab 2014 altersunabhängige Projekte und Jugendprojekte mit einer Laufzeit von bis zu drei Jahren und einer jährlichen Förderhöhe von bis zu 50.000,00 €.

Weitere Informationen zu den aktuellen Förderschwerpunkten auf den Internetseiten des BAMF.

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